Geldmacherei mit Angstmacherei - absolut NICHT mein Stil.

Gerade habe ich ein Posting auf Facebook gesehen, in dem mit Angstmache bezüglich dem neuen OÖ-Hundehaltegesetz versucht wird Geld zu machen und Hundehalter unter Druck zu setzen. Dafür fehlt mir jegliches Verständnis.

Also mal vorab: Ja, wir bekommen (leider) die eine Rasseliste. Jeder in OÖ, der einen Hund dieser Rassen hat, weiß vermutlich ohnehin schon Bescheid. Die Gemeinden sind gerade hart am arbeiten alle Hunde richtig zu erfassen und die Daten bei Mix-Hunden zu hinterfragen. Mix-Hunde von Hunden, die auf der Rasseliste stehen, gelten nur dann als „Listenhund“ wenn es eine Kreuzung unter „Listenhunden“ ist. Also damit es verständlicher wird: z.B. ein Mix zwischen Bullterrier und Französischer Bulldogge ist KEIN „Listenhund“ ein Mix zwischen Bullterrier und American Pit Bullterrier schon.

Also falls ihr einen Hund habt, der einen Anteil eines „Listenhundes“ und eines anderen Hundes hat, dann gebt eben statt „Bullterrier-Mix“ eben „Französische-Bulldoggen-Mix“ bei der Gemeinde an, um beim obigen Beispiel zu bleiben. Das ist zwar ein und derselbe Hund, also ein Bullterrier-Frenchy-Mix, jedoch da macht die Definition den Unterschied. Denn viele Mitarbeiter von den Gemeinden werden sich bei Hunderassen eher nicht so gut auskennen und wenn sie bei dem derzeitigen Arbeitsdruck und der neuen Regelung, die sie umzusetzen haben, Bullterrier hören, gehen vermutlich schon die Alarmglocken los.

Die Liste ist, wie wir verantwortungsvollen Hundehalter wissen, ohnehin Humbug und eine rein politische Sache. Denn z.B. steht der Tosa Inu auf der OÖ Rasseliste. Meinen Informationen nach (aus verlässlicher Quelle) gibt es in ganz OÖ sage und schreibe 2 Exemplare davon. Aber natürlich, es hört sich unheimlich wichtig an, wenn man die Liste durchliest. „Listenhunde“ in OÖ sind also bald: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu und lediglich die Kreuzungen innerhalb dieser Rassen.

Für Hunde, die VOR dem 01.12.2024 angemeldet werden oder wurden, gilt weder die 20/40-Regelung noch die Verpflichtung eine Alltagstauglichkeitsprüfung abzulegen. Das wird nur dann greifen, falls der Hund auffällig wird oder eben bei den „Listenhunden“.

Allen meinen Kunden kann ich absolute Entwarnung geben. Wer mit seinem Hund bei mir im Training ist, kann weit mehr als bei der ATP verlangt wird. Außerdem gilt, wie schon erwähnt, diese Bestimmung mit der ATP nur bei ab 01.12.2024 angemeldeten Hunden und da auch nur bei denen, die unter die 20/40-Regelung (schwerer als 20kg Gewicht oder größer als 40 cm Schulterhöhe) fallen. Es wurde zwar mehrfach angedacht, dass alle Hundehalter die ATP machen müssen, jedoch wird das politisch sehr unwahrscheinlich durchzusetzen sein. Man denke da an den 80ig-jährigen Hundehalter, der mit seinem Beagle zu einer Alltagstauglichkeitsprüfung anzutreten hat. Das wird keiner der Politiker der oberösterreichischen Wählerschaft erklären wollen. Sollte so etwas jemals kommen wird noch sehr viel Wasser die Donau runterrinnen.

Ich stehe euch jederzeit für weitere Fragen oder Anliegen diesbezüglich zur Verfügung. In der Folge werde ich auch eine Info-Veranstaltung machen. Derzeit läuft noch die Frist zur Begutachtung der Durchführungsverordnung - also bitte atmet tief durch, wenn ihr so ein Angstmache-Posting seht, wo jemand versucht mit der neuen Regelung Druck zu erzeugen. Mir fehlt für solche Geschäftemacherei mit Angst absolut jedes Verständnis.